Steuerkanzlei Georg Fassin
gemeinsam steuern

Buchhaltung, wie Sie es brauchen

Die Buchhaltung ist nicht nur Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung. Sie ist auch Informationsquelle für Ihre unternehmerischen Entscheidungen. Sie selbst entscheiden daher, welchen Anspruch Sie an die Bearbeitung und rechtliche Betreuung Ihrer Buchhaltung stellen.

Dazu kann ich Ihnen auf Ihren Bedarf abgestimmte, verschiedene Konzepte anbieten:

  • möchten Sie die Betreuung Ihrer Buchhaltung und Bearbeitung der Belege verantwortlich an den Steuerberater übertragen, übernehmen wir dies gern für Sie. Wir halten Ihnen so den Rücken frei für die produktive Arbeit. Den erprobten Ablauf eines regelmäßigen Austauschs von Belegen und Auswertungen besprechen wir vorab mit Ihnen.
  • wollen Sie Ihre Belege, Bankkontoumsätze, Lohnunterlagen und Buchhaltungsauswertungen jederzeit online im Zugriff haben, die offenen Rechnungen online mit den Bankzahlungen abstimmen können, ohne hierfür die komplette Buchhaltung selbst übernehmen zu müssen, so gibt es hierfür eine Lösung, die mit nebenstehenden Video erläutert wird

 


  • Wenn Sie die laufende Buchungserfassung komplett selbst erledigen oder durch eine qualifizierte Buchhaltungskraft in eigener Regie erledigen lassen, können wir Sie bei der Auswahl geeigneter Software unterstützen. Die von Ihnen erstellte Buchhaltung übernehen wir zur steuerlichen Gewinnermittlung und für die Steuererklärungen.

Für welchen Weg Sie sich interessieren, für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Unsere Leistungen im Einzelnen:

  • Finanzbuchhaltung und offene Posten Buchhaltung
  • Umsatzsteuervoranmeldung und Zusammenfassende Meldung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Planungsrechnung mit Soll/Istvergleich
  • Kennzahlen und Balance Scorecard
  • betriebswirtschaftlicher Branchenvergleich
  • Kostenrechnung