Steuerkanzlei Georg Fassin
gemeinsam steuern

Jahresabschlüsse

Ob für Steuerrecht, Handelsgesetz, zur Vorlage bei Ihrer Bank oder zur Dokumentation der eigenen Unternehmensentwicklung...

ob für Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaft oder Freiberufler

für verschiedene Anlässe benötigen Sie als Unternehmer eine form-gerechte Rechnungs­legung über den jährlichen Erfolg Ihrer Tätigkeit.

Dazu erhalten Sie:

·    Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht mit Bescheinigung gem. BStBK

·    Erstellungsbericht mit und ohne Plausibilitätsprüfung

·    Einnahmeüberschussrechnung

·   Offenlegung in digitaler Form für Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KG beim
     elektronischen Bundesanzeiger

Eine gezielte wirtschaftliche Analyse, die Beratung zu Gestaltungsmöglichkeiten der Ratingoptimierung bei Ihrer Bank auch für Ratingelemente über den Jahresabschluss hinaus kann je nach Bedarf ergänzend hinzukommen.